Es ist häufig sinnvoll, den Patentanwalt schon vor der Markenanmeldung einzuschalten, da dieser Sie bereits bei der Markenfindung beraten kann. In diesem Stadium lässt sich durch die Vermeidung typischer Fehler oft viel Geld einsparen.
Bei der Markenanmeldung besteht ein häufiger Fehler darin, dass der Anmelder selbst durch die Wiedergabe der Marke deren Schutzumfang unnötig einschränkt (Hinzufügung nicht unbedingt notwendiger Bild- oder Wortbestandteile).
Im Widerspruchsverfahren tut man in der Regel gut daran, mit dem Gegner zu verhandeln, wodurch sich oft die Verfahrensdauer erheblich verkürzen lässt.
Der Markenüberwachung und Verteidigung gegen ähnliche jüngere Marken wird häufig nicht genug Bedeutung beigemessen. Dabei wird vergessen, dass durch viele ähnliche jüngere Marken der eigene Besitzstand geschmälert wird (Problem der Verwässerung).
FRITZ & BRANDENBURG
Patentanwaltskanzlei
Edmund L. Fritz
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