In vielen Deutschen Unternehmen wird leider das Arbeitnehmererfinderrecht etwas stiefmütterlich behandelt. Dieses kennt jedoch einige Bestimmungen, die dem angestellten Erfinder eine vergleichsweise starke Position verleihen, beispielsweise im Hinblick auf die so genannte Inanspruchnahme der Erfindung. Dabei ergeben sich nicht zu unterschätzende Fallstricke für das Unternehmen, die später schwerwiegende Folgen haben können.
Deshalb mein Rat: Lassen Sie sich ein Konzept für den Umgang mit den Erfindungen Ihrer Mitarbeiter ausarbeiten, welches Sie im Unternehmen durchgängig anwenden.
Sehen Sie die Erfindervergütung nicht unter dem Kostengesichtspunkt, sondern als Chance, Ihre Mitarbeiter zu kreativem Denken zu motivieren. Dies wird sich auf lange Sicht auszahlen
FRITZ & BRANDENBURG
Patentanwaltskanzlei
Edmund L. Fritz
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